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Evaluierungsbericht der Bundesregierung zum Syndikusgesetz

Die Bundesregierung hat am 21. Oktober 2020 den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Bericht über die Auswirkungen der durch Artikel 1 Nummer 3 und Artikel 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte erfolgten Änderungen auf die Zulassungspraxis der Rechtsanwaltskammern und der Patentanwaltskammer sowie auf die Befreiungspraxis in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen.

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