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Auf ein Watt Blog: Das Förderprogramm Wärmenetze 4.0 – Zeit für Ihren VerwendungsnachweisFür positiv beschiedene Anträge zur Förderung von Machbarkeitsstudien im Rahmen des Förderprogramms „Wärmenetze 4.0“ müssen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zwischen- und Verwendungsnachweise vorgelegt werden.
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Kontakt
Peter Mussaeus
Partner, Leiter Energierecht
Düsseldorf
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