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Öffentlicher Sektor - Zukunft gestalten Blog: Verwendungsnachweis für das Förderprogramm „Wärmenetze 4.0“

Für positiv beschiedene Anträge zur Förderung von Machbarkeitsstudien im Rahmen des Förderprogramms „Wärmenetze 4.0“ müssen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in diesem Jahr Zwischen- und Verwendungsnachweise vorgelegt werden.

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Prof. Dr. Rainer Bernnat

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