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Auf ein Watt Blog: Veränderte Energieauditpflicht: Unternehmen mit geringem Energieverbrauch sollen zukünftig verschont werden

Nach dem Änderungsbeschluss des Bundestages über das EDL-G am 27. Juni 2019 sollen Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von unter 500.000 Kilowattstunden in Zukunft von der Energieauditverpflichtung nach §§ 8 ff. EDL-G befreit sein. Ca. 3.500 Unternehmen sollen von der Novellierung des Gesetzes profitieren.

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Folker Trepte

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Peter Mussaeus

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