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Information Altersvermögensgesetz - Auswirkungen des Altersvermögensgesetzes auf die betriebliche Altersversorgung

Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG –) hat – nachdem der Bundestag bereits im Januar diesen Jahres das Gesetzespaket gebilligt hatte – mit der Zustimmung des Bundesrates seine letzte Hürde genommen und wurde nach einigen Änderungen im Vermittlungsausschuss am 26. Juni 2001 verkündet und am 29. Juni 2001 veröffentlicht (BGBl. I Heft 31, 1310). Neben dem bereits im Frühjahr als ersten Teil der Rentenreform verabschiedeten Altersvermögensergänzungsgesetz (vom 21. 3. 2001, BGBl. I Heft 13, 403) – das u. a. Regelungen zur Rentenanpassung, zur Aufwertung von Zeiten der Kindererziehung und die Reform der Hinterbliebenenversorgung enthält – soll das Altersvermögensgesetz der Förderung der privaten Vorsorge und der betrieblichen Altersversorgung dienen. Dazu wurden u. a. auch einschneidende Änderungen im Arbeits- und Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung festgelegt

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