archiviert
GB 1999 - Nicht oder nicht rechtzeitig erstattete Anzeigen über Einführung neuer LV-Tarife (nach § 13d Nr.6 VAG) -BAV weist darauf hin, dass es sich um Ordnungswidrigkeit handelt, die mit Buße bis 100.000 DM geahndet werden kann.
Themen
Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement
- qualitätsgesicherte Quellen
- tägliche Updates
- vollständige Filterfunktion von Artikeln
- Verteilung via anpassbarem Alert
Zum Anfang