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Information Altersvermögensgesetz - Riester-Produkte; Gesetzliche Anforderungen und praktische Ausgestaltung bei Versicherungsunternehmen1950 wurde ein Rentensystem für die damals vorhandene Bevölkerungspyramide entwickelt. In den letzten Jahrzehnten setzte eine Entwicklung hin zu einer "Bevölkerungskeule" ein; Geburtsraten gingen zurück, die durchschnittliche Lebenserwartung hingegen stieg. Am Anfang der Republik mussten acht Arbeitnehmer für einen Rentner sorgen, mittlerweile sind es drei, in dreißig Jahren zwei. (Die neue Rente - Solidarität mit Gewinn, Informationsschrift des BMA). Immer weiter steigende Rentenbeiträge waren bzw. sind die Folge, so dass unser jetziges Rentensystem kurz vor dem Kollaps steht. Um die im Wahlkampf stets betonte Generationengerechtigkeit wieder herzustellen, muss das Altersvorsorgesystem grundlegend umgestaltet werden. Dies hat Arbeitsminister Riester mit seiner Rentenreform versucht:Danach wird das Rentenniveau bis 2030 stufenweise von heute 70 % auf 67 % des Bruttoeinkommens gesenkt. Der daraus entstehenden Versorgungslücke kann jeder Arbeitnehmer durch private Altersvorsorge entgegenwirken. Gefördert wird diese Eigenvorsorge mit staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen von 2002 an (bis 2008 stufenweise steigend).Die Eigenvorsorge kann einerseits durch den privaten Abschluss eines Altersvorsorgevertrages erfolgen. Förderfähig ist auch die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung nach § 1a Abs. 3 BetrAVG, wenn die Durchführung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung erfolgt. Diese zweite Möglichkeit ist nicht Gegenstand der folgenden Betrachtungen.
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