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RS 02/78: Betreuungsklauseln im Versicherungsaußendienst

Betr.: Einräumung von Rechten am Bestand für VersicherungsvertreterVersicherungsunternehmen dürfen Vertretern keine die Entscheidungsfreiheit der Versicherungsnehmer einschränkenden Vorrechte einräumen.

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