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Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes

Mit dem Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes vom 29. November 2014 (BGBl. I S. 1821) werden die Einrichtung des Finanzhilfeinstruments der direkten Rekapitalisierung von Finanzinstituten im ESMFinG nachvollzogen und die parlamentarischen Beteiligungs- und Unterrichtungsrechte diesbezüglich konkretisiert.

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