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Durchführungsbeschluss 2014/908/EU vom 12. Dezember 2014 über die Gleichwertigkeit der aufsichtlichen und rechtlichen Anforderungen bestimmter Drittländer und Gebiete für die Zwecke der Behandlung von Risikopositionen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013

Letzte Aktualisierung: Aufhebung durch DBeschluss (EU) 2021/1753 (Veröffentlichung: 04.10.2021)

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