archiviert

Eingabe der WPK zur berufsrechtlichen Streitbeilegung

Die WPK verweist auf die berufsrechtlichen Schlichtungsvorschriften und regt eine entsprechende Ausnahme im Gesetzentwurf zur alternativen Streitbeilegung an.

Themen

Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement

  • qualitätsgesicherte Quellen
  • tägliche Updates
  • vollständige Filterfunktion von Artikeln
  • Verteilung via anpassbarem Alert
Zum Anfang