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Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie

Die Anwendung der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG (ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 38) (Transparenzrichtlinie) wurde durch die Europäische Kommission fünf Jahre nach Inkrafttreten pflichtgemäß überprüft.

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