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DRSC zu IASB ED/2015/11: Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts

Das DRSC weist in seiner Stellungnahme deutlich darauf hin, dass für deutsche Versicherungsunternehmen lediglich die Anwendung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 in Frage kommt, da nur dieser Ansatz die Bedenken vollumfänglich adressiert.

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