Erläuternde Aussagen zur CRR - Kreditrisiko - Berücksichtigung unterjährig erfasster Risikovorsorge als KreditrisikoanpassungCRR Art. 159

Wie erfolgt die Berücksichtigung unterjährig ermittelter Risikovorsorge für die Zwecke der Behandlung erwarteter Verlustbeträge nach Art. 159 CRR?

Themen

Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement

  • qualitätsgesicherte Quellen
  • tägliche Updates
  • vollständige Filterfunktion von Artikeln
  • Verteilung via anpassbarem Alert
Zum Anfang