Gemeinsame Auslegungshilfe zur insolvenzrechtlichen Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten von CRR-Instituten nach § 46f Abs. 5 – 7 KWG n.F.
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Mit der Auslegungshilfe beseitigen die drei Behörden Unklarheiten hinsichtlich der Einstufung strukturierter Schuldtitel bzw. Geldmarktinstrumente.
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