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Merkblatt zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern gemäß VAG

Das Merkblatt gibt Erläuterungen zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen an Personen, die als Geschäftsleiter eines Unternehmens bestellt werden sollen und den damit verbundenen Anzeigepflichten auf der Grundlage des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG) in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 01.04.2015 (BGBl. I S. 434), das am 01.01.2016 vollständig in Kraft getreten ist.

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