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Merkblatt zur fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Mitgliedern von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganen gemäß VAG

Das Merkblatt gibt Erläuterungen zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen, die an die Mitglieder eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans gestellt werden und den damit verbundenen Anzeigepflichten auf der Grundlage des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG) in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 01.04.2015 (BGBl. I S. 434), das am 01. 01.2016 vollständig in Kraft getreten ist.

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