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Auf ein Watt Blog: Bundesnetzagentur legt Interimsmodell zur Marktkommunikation festDie Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Dezember die Festlegungen zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) veröffentlicht.
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Peter Mussaeus
Partner, Leiter Energierecht
Düsseldorf
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