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Auf ein Watt Blog: KWK-Förderung von Wärmenetzen und -speichern erfordert seit diesem Jahr einen zusätzlichen WirtschaftlichkeitsnachweisDer sogenannte Wirtschaftlichkeitsnachweis muss dieses Jahr erstmalig dem Zulassungsantrag von Wärmenetzen und -speichern bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 30. Juni 2017 beigefügt werden.
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Peter Mussaeus
Partner, Leiter Energierecht
Düsseldorf
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