Öffentlicher Sektor – Zukunft gestalten Blog: Selbsterklärung zu „Unternehmen in Schwierigkeiten“

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Seit dem 1. Januar 2017 ist die Erklärung, dass sich das antragsstellende Unternehmen nicht in Schwierigkeiten befindet, auch zwingend mit dem Antrag auf Entlastung von der Strom- und Energiesteuer mit dem Formular 1139 abzugeben.

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Prof. Dr. Rainer Bernnat

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