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Öffentlicher Sektor – Zukunft gestalten Blog: Selbsterklärung zu „Unternehmen in Schwierigkeiten“

Seit dem 1. Januar 2017 ist die Erklärung, dass sich das antragsstellende Unternehmen nicht in Schwierigkeiten befindet, auch zwingend mit dem Antrag auf Entlastung von der Strom- und Energiesteuer mit dem Formular 1139 abzugeben.

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Prof. Dr. Rainer Bernnat

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