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Auslegungsentscheidung zu den Tätigkeiten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr extern verwalteten AIF-Investmentgesellschaft

Zweck dieser Auslegungsentscheidung ist zu klären, ob nach den Bestimmungen des KAGB eine AIF-Investmentgesellschaft weiterhin uneingeschränkt Rechte und Pflichten im Rechtsverkehr eingehen darf, wenn sie sich für eine externe Verwaltung entschieden und eine externe KVG mit ihrer Verwaltung beauftragt hat.

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