archiviert
Legal Entity Identifier: Hinweise der BaFin zur Beantragung und Verwendung des LEI sowie zur Meldepflicht von FondsgeschäftenArtikel 26 Absatz 6 der europäischen Finanzmarktverordnung (MiFIR) verpflichtet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, alle Kunden, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, in ihren Meldungen an die Aufsicht mittels LEI zu identifizieren.
Themen
Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement
- qualitätsgesicherte Quellen
- tägliche Updates
- vollständige Filterfunktion von Artikeln
- Verteilung via anpassbarem Alert
Zum Anfang