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Legal Entity Identifier: Hinweise der BaFin zur Beantragung und Verwendung des LEI sowie zur Meldepflicht von Fondsgeschäften

Artikel 26 Absatz 6 der europäischen Finanzmarktverordnung (MiFIR) verpflichtet Wertpapierdienstleistungsunternehmen, alle Kunden, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, in ihren Meldungen an die Aufsicht mittels LEI zu identifizieren.

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