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Insurance News Blog: BaFin-Auslegungsentscheidung zur Behandlung von Infrastrukturinvestitionen im Rahmen des Grundsatzes der unternehmerischen Vorsicht

Die Auslegungsentscheidung richtet sich an alle Erst- und Rückversicherungsunternehmen, die unter die Vorschriften von Solvency II fallen. Sterbekassen, Pensionskassen und kleine Versicherungsunternehmen sind mithin nicht betroffen.

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Mathias Röcker

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