IFRS direkt: Notwendige Angaben in Zwischenberichten bei Erstanwendung des IFRS 15

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IFRS 15 ist verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Vor der erstmaligen Anwendung im Jahres- bzw. Konzernabschluss sind viele Unternehmen verpflichtet, einen Zwischenbericht nach IAS 34 zu erstellen, in dem erstmals IFRS 15 anzuwenden ist.

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