Auf ein Watt Blog: Veränderte Energieauditpflicht: Unternehmen mit geringem Energieverbrauch sollen zukünftig verschont werden

  • archiviert
  • 1 Minute Lesezeit

Nach dem Änderungsbeschluss des Bundestages über das EDL-G am 27. Juni 2019 sollen Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von unter 500.000 Kilowattstunden in Zukunft von der Energieauditverpflichtung nach §§ 8 ff. EDL-G befreit sein. Ca. 3.500 Unternehmen sollen von der Novellierung des Gesetzes profitieren.

Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement

  • qualitätsgesicherte Quellen
  • tägliche Updates
  • vollständige Filterfunktion von Artikeln
  • Verteilung via anpassbarem Alert

Kontakt

Folker Trepte

Folker Trepte

Partner, Leiter Energiewirtschaft

München

Peter Mussaeus

Peter Mussaeus

Partner, Leiter Energierecht

Düsseldorf