archiviert
Corona-Virus: Verspätete Finanzberichte nach Ansicht der ESMA kurzzeitig nicht zu verfolgenDie nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities – NCAs) sollen Emittenten, die nach der Transparenzrichtlinie ihre Finanzberichte veröffentlichen müssen, bei einer verspäteten Pflichterfüllung nach Ansicht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA wegen der Corona-Pandemie kurzzeitig nicht verfolgen.
Themen
Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement
- qualitätsgesicherte Quellen
- tägliche Updates
- vollständige Filterfunktion von Artikeln
- Verteilung via anpassbarem Alert
Zum Anfang