Corona-Virus: Verspätete Finanzberichte nach Ansicht der ESMA kurzzeitig nicht zu verfolgen
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Die nationalen Aufsichtsbehörden (National Competent Authorities – NCAs) sollen Emittenten, die nach der Transparenzrichtlinie ihre Finanzberichte veröffentlichen müssen, bei einer verspäteten Pflichterfüllung nach Ansicht der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA wegen der Corona-Pandemie kurzzeitig nicht verfolgen.
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