ESMA lässt Entscheidung zur Meldepflicht für Netto-Leerverkaufspositionen ab Meldeschwelle von 0,1 Prozent auslaufen
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Ab dem 20. März 2021 (Positionstag) müssen die Positionsinhaber Meldungen nur übermitteln, wenn sie die Eingangsmeldeschwelle von 0,2 Prozent wieder erreichen oder überschreiten.
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