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Auf ein Watt Blog: Die konkrete Ausgestaltung des deutschen Regulierungsrechts ist nach Auffassung des EuGH europarechtswidrigDie Entscheidung in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik wurde bereits mit Spannung erwartet.
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Peter Mussaeus
Partner, Leiter Energierecht
Düsseldorf
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