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Auf ein Watt Blog: Wasserstoffnetzentgeltverordnung in KraftDie Verordnung gilt zunächst nur für Wasserstoffnetzbetreiber, die sich gemäß § 28j Abs. 3 EnWG dem freiwilligen Regulierungsregime unterworfen haben, § 1 H2NEV.
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Peter Mussaeus
Partner, Leiter Energierecht
Düsseldorf
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