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Auf ein Watt Blog: Effizienzwert im vereinfachten Verfahren der 4. Regulierungsperiode Strom bei 97 %Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 16. Dezember 2021 den Effizienzwert für die 4. Regulierungsperiode Strom (2024 bis 2028) für Teilnehmer im vereinfachten Verfahren veröffentlicht. Verteilnetzbetreiber mit weniger als 30.000 Kunden können bis zum 31. März 2022 die Teilnahme am vereinfachten Verfahren Strom beantragen.
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Peter Mussaeus
Partner, Leiter Energierecht
Düsseldorf
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