Öffentlicher Sektor - Zukunft gestalten Blog: Prognose der Effizienzwerte für die 4. Regulierungsperiode
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Die Bundesnetzagentur hat für die 4. Regulierungsperiode gem. § 24 Abs. 2 Satz 2 ARegV den für Verteilernetzbetreiber im vereinfachten Verfahren zu berücksichtigenden Effizienzwert als gewichteten durchschnittlichen Wert aller im bundesweiten Effizienzvergleich nach §§ 12 bis 14 ARegV für die 3. Regulierungsperiode zu ermitteln und den nach § 15 Abs. 1 ARegV bereinigten Effizienzwert zu bilden.
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