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Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch: BaFin widerruft Allgemeinverfügung

Bekanntmachung vom 14.03.2022 zum Zwecke der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zum Widerruf der Allgemeinverfügung: Anordnung von Eigenmittelanforderungen für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch vom 23.12.2016 mit Wirkung zum 15.03.2022 (Bekanntgabezeitpunkt).

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