Öffentlicher Sektor - Zukunft gestalten Blog: OVG NRW in Münster ändert seine Rechtsprechung zu Gebührenkalkulationen in grundlegender Weise
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Mit Urteil vom 17. Mai 2022 (Az. 9 A 1019/20) hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster seine Grundsätze zur kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung von langfristigen Anlagegütern geändert und sich in mehreren Punkten von seiner bisherigen, anderslautenden Rechtsprechung distanziert.
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