EbAV: BaFin-Hinweise für bessere eigene Risikobeurteilung

  • archiviert
  • 1 Minute Lesezeit

Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) müssen eine eigene Risikobeurteilung durchführen und der Aufsicht darüber berichten.

Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement

  • qualitätsgesicherte Quellen
  • tägliche Updates
  • vollständige Filterfunktion von Artikeln
  • Verteilung via anpassbarem Alert