Bekanntmachung von Maßnahmen: Verwaltungsgerichtshof bestätigt BaFin-Praxis

  • archiviert
  • 1 Minute Lesezeit

Wann müssen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erlassene Maßnahmen bekannt gemacht werden? Und darf die BaFin hierbei Namen nennen? Geregelt ist das in § 60b KWG.

Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement

  • qualitätsgesicherte Quellen
  • tägliche Updates
  • vollständige Filterfunktion von Artikeln
  • Verteilung via anpassbarem Alert