Bekanntmachung von Maßnahmen: Verwaltungsgerichtshof bestätigt BaFin-Praxis
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Wann müssen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erlassene Maßnahmen bekannt gemacht werden? Und darf die BaFin hierbei Namen nennen? Geregelt ist das in § 60b KWG.
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