Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern: Grundwerk 2024 veröffentlicht

Sofern im Rundschreiben JAP‑1/2023 nichts Abweichendes bestimmt ist, gilt das Grundwerk 2024 grundsätzlich ab dem 1. Januar 2024.

Themen

Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement

  • qualitätsgesicherte Quellen
  • tägliche Updates
  • vollständige Filterfunktion von Artikeln
  • Verteilung via anpassbarem Alert
Zum Anfang