Strompreisbremse: IDW fordert Klarstellung der Fristen für Stromlieferanten

Das IDW hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) um Klarstellung gebeten, bis wann Stromlieferanten dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber eine Endabrechnung nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StromPBG vorlegen müssen, weil der Gesetzeswortlaut eine unterschiedliche Auslegung zulässt.

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