Begleitende Verordnung zur Überführung des bestehenden Rechtsrahmens in Bezug auf Kryptowerte auf die Verordnung (EU) 2023/1114
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Die vorliegende Rechtsverordnung konkretisiert Bestimmungen im Finanzmarktdigitalisierungsgesetz, die es Bestandsunternehmen sowie neuen Marktteilnehmern ermöglichen soll, ab „Tag 1“ der Geltung der MiCAR ihre Dienstleistungen europaweit zu erbringen.
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