Stellungnahme zur BaFin-Konsultation für ein Merkblatt zur Übermittlung von Eintragungen im Vermögensverzeichnis
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Der GDV begrüßt die neu geschaffene Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der im Vermögensverzeichnis vorgenommenen Eintragungen gemäß § 126 Absatz 2 VAG ausdrücklich.
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