Stellungnahme zum digitalen Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung

Mit der Verabschiedung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) durch den Deutschen Bundestag am 26.05.2024 wurde für den Pflegeversicherungsbeitrag mit Wirkung ab 01.07.2023 beschlossen, einen stärker nach der Kinderzahl gestaffelten Beitrag zu erheben.

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