BMWK und BMAS initiieren Sofortprogramm für untergesetzliche Maßnahmen zur praxisnahen Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

BMWK sowie BMAS informieren darüber, dass weitere Bestimmungen der CSDDD bereits jetzt auf untergesetzlicher Ebene durch Weisung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt werden sollen.

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