Fondsnamen: BaFin wendet ESMA-Leitlinien uneingeschränkt an

Die Finanzaufsicht BaFin hat den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority – ESMA) zu Fondsnamen zugestimmt und wendet sie uneingeschränkt an.

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