Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung im Sinne des § 45 Absatz 5 Satz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG-Meldeverordnung – GwGMeldV)
Die Deutsche Kreditwirtschaft nimmt zum Entwurf einer GwG-Verdachtsmeldeverordnung Stellung.
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