Offenlegungslösung bei der Umsetzung der CSRD sicherstellen

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In der Stellungnahme des Deutschen Aktieninstituts zum CSRD-Umsetzungsgesetz weisen wir darauf hin, dass die im Referentenentwurf vorgesehene Aufstellungslösung keine Anforderung der CSRD, sondern ein Übersetzungsfehler ist.

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