Eigengeschäfte von Führungskräften: BaFin plant höhere Meldeschwelle
Die Finanzaufsicht BaFin beabsichtigt, per Allgemeinverfügung die Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften von 20.000 auf 50.000 Euro anzuheben. Diese Regelung soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
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