Vereinfachte Inhaberkontrollverfahren: Neue Verordnung gültig
Die Finanzaufsicht BaFin hat die „Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen“ veröffentlicht. Sie ändert damit ab dem 25. November 2025 insbesondere die Inhaberkontrollverordnung.
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