DAV empfiehlt auch für 2027 einen Höchstrechnungszins für Lebensversicherungs-Neuverträge in Höhe von 1,0 Prozent
Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) empfiehlt, den seit Januar 2025 gültigen Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung in Höhe von 1,0 Prozent auch für das Jahr 2027 beizubehalten.
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