Eigengeschäfte von Führungskräften: BaFin hebt Meldeschwelle an

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Die Finanzaufsicht BaFin hebt per Allgemeinverfügung die Meldeschwelle für Eigengeschäfte von Führungskräften von 20.000 Euro auf 50.000 Euro an. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

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