EuGH-Urteil (Rs. C-864/24): BaFin berücksichtigt Urteil bei der Auslegung von § 34 WpHG; keine Änderung bei der Auslegung von § 30 WpÜG
- 1 Minute Lesezeit
Die Finanzaufsicht BaFin äußert sich in einer Aufsichtsmitteilung zu dem EuGH-Urteil vom 12. Februar 2026 (Rs. C-864/24). Darin stellt sie die Auswirkungen des Urteils auf ihre Verwaltungspraxis dar.
Weiterlesen mit einem PwC Plus-Abonnement
- qualitätsgesicherte Quellen
- tägliche Updates
- vollständige Filterfunktion von Artikeln
- Verteilung via anpassbarem Alert