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Liste der durch das Enforcement zu prüfenden UnternehmenDie nachfolgende Liste umfasst die in- und ausländischen Unternehmen nach § 37n WpHG, deren Wertpapiere im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 WpHG zum Stichtag 01.07.2010 an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind.
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